GEG (vormals EnEV)
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Für das Nachweisverfahren im Rahmen des Gebäudeenergiegesetz (GEG) können Sie für reine Wohngebäude den Jahresertrag der Solaranlage ermitteln. Dies gilt sowohl für Warmwasserbereitungssysteme als auch für Kombianlagen (d.h. mit Heizung).
Weiterhin können Sie einen Nachweis für die Beantragung zur Bundesförderung effiziente Gebäude Einzelmaßnahmen (BEG EM) erstellen, da T*SOL® die im Rahmen des Forschungsprojektes “Solarsimu-EnEV” (Kennzeichen SWD - 10.08.18.7-12.34 Forschungsinitiative “Zukunft Bau”) definierten Benchmarktests bestanden hat.
Gesetze EnEV und GEG
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist am 01.11.2020 in Kraft getreten und fasst die Gesetze EnEG, EnEV und EEWärmeG zusammen. Diese Gesetze treten mit dem GEG daher außer Kraft. Das EWärmeG für Baden-Württemberg bleibt bestehen. Für die Berechnung des Solarertrags bezieht sich das GEG auf die DIN V 18599.
Förderung MAP und BEG
Das Marktanreizprogramm (MAP) wird durch das Teilprogramm der Bundesförderung für effiziente Gebäude Einzelmaßnahmen (BEG EM) ersetzt. Die Zuschussvariante ist im Januar 2021 gestartet. Der Start der Kreditvariante als auch weiterer Teilprogramme erfolgt später.
Sie haben die Möglichkeit, Daten mit GEG-Berechnungsprogrammen auszutauschen. Die folgenden Programme unterstützen diese Schnittstelle (Angaben ohne Gewähr):
Import
Auf der Seite und dem Reiter “Randbedingungen > Nutzungsrandbedingungen > Importieren” können Sie eine XML-Datei für den Import auswählen. Nach dem erfolgreichen Import sind alle Eingabefelder gesperrt. Durch Klick auf den Button “Zurücksetzen” werden die Eingabefelder wieder freigegeben. Angaben zu Solarkollektoren werden ignoriert. Bitte fügen Sie in T*SOL® den gewünschten Solarkollektor in die Variante ein und öffnen danach den GEG-Berechnungsdialog.
Export
Auf der Seite und dem Reiter “Ergebnisse > Exportieren” können Sie eine Datei angeben, in welche die Ergebnisse normabhängig abgespeichert werden. Diese Datei kann dann mit einem der oben genannten GEG-Berechnungsprogramme eingelesen werden.
Am Anfang legen Sie die Norm fest, nach der die Randbedingungen festgelegt werden. Zur Auswahl stehen die Normen:
Je nach ausgewählter Norm geben Sie auf dem freigeschalteten Tab die Heizungs- und Trinkwarmwasserenergien ein. Die verwendeten Begriffe und Abkürzungen sind noch einmal für beide Normen in der Tabelle im Abschnitt Begriffe aufgelistet. Beide Normen verlangen eine Bezugsfläche für das Gebäude, um u.a. den Trinkwarmwasserbedarf festzulegen. Weiterhin ist der Gebäudetyp (Ein- oder Mehrfamilienhaus) einzugeben. In der neuen Variante der DIN V 18599 GEG muss zusätzlich die Anzahl der Wohneinheiten angegeben werden. Zum Import/Export finden Sie Information im Abschnitt Import/Export.
Bei der Eingabe der Energien werden Sie folgendermaßen unterstützt:
Die Normen verlangen als Ergebnisse auch den Hilfsenergiebedarf, aufgeschlüsselt nach Heizung und Trinkwarmwasser. Auf dieser Seite geben Sie die Nennleistung der Solarkreispumpen ein. Pumpen auf der Heizungsseite werden nicht erfasst.
Auf dieser Seite finden Sie normunabhängig den berechneten Solarertrag und die solaren Deckungsanteile.
Es werden zwei unabhängige Simulationen durchgeführt, beide Systeme besitzen die gleichen Randbedingungen:
Der Solarertrag wird dann aus der Differenz der Endenergien der Zusatzheizungen (z.B. Erdgas) berechnet. Sie haben die Möglichkeit, die Grafik und die Tabelle in die Zwischenablage zu kopieren. Die Deckungen werden mithilfe der folgenden Gleichungen bestimmt.
Die verwendeten Normen verlangen unterschiedliche Ergebnisgrößen, die sie auf der entsprechenden Unterseite finden. Es sind dies:
Die aufbereiteten Daten und Ergebnisse können im Projektbericht ausgegeben werden. Dazu aktivieren Sie unter “Menü > Optionen > Projektbericht” die Anzeigeoption “BEG EM Nachweis nach GEG”.